Rechtansanwaltskanzlei Saueressig und Wölfelschneider

Honorar

Abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet entstehen unterschiedliche Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts. Die Anwaltsvergütung selbst richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer mit uns zu schließenden Honorarvereinbarung.

Sprechen Sie mit uns über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

Beachten Sie auch, dass es seit dem 01.07.2006 keine gesetzliche Regelung mehr über die Anwaltsvergütung für außergerichtliche Beratungen oder beispielsweise die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gibt.

Sie können mit uns eine Gebührenvereinbarung bezüglich der anfallenden Beratungsgebühren schließen.

Sollte eine solche vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns nicht getroffen werden, erhält der Rechtsanwalt die übliche und angemessene Vergütung. Hier ist ein Höchstbetrag für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens in Höhe von € 250,00 und für ein Erstberatungsgespräch in Höhe von € 190,00 (gegenüber einem Verbraucher) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzunehmen.

Im gerichtlichen Verfahren sind die Gebühren des Rechtsanwaltes entweder als feste Gebührentatbestände und abhängig vom Gegenstandswert oder aber als gesetzlich vorgegebene Rahmengebühren ausgestaltet.


Rechtsanwaltspuppe
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